AUFKLÄRUNG über Füllungen im Seitenzahnbereich
Mit 1. Jänner 2025 trat das von der EU aus Gründen des Umweltschutzes beschlossene Amalgamverbot in Kraft und steht daher als Füllungsmaterial nicht mehr zur Verfügung. Leider gibt es zurzeit noch kein neues Material, das in seinen Eigenschaften das Amalgam zu 100 % ersetzen kann.
Diese Aufklärung soll Sie daher über die aktuell zur Verfügung stehenden Alternativen im Seitenzahnbereich überblicksmäßig informieren. Ich berate Sie natürlich gerne über die für Sie beste Alternative.
FÜLLUNG AUS STEINZEMENT
Diese Art der Füllung steht Ihnen uneingeschränkt als KASSENLEISTUNG zur Verfügung und ist seit Jahren erprobt, jedoch auf Sicht nicht dauerhaft haltbar.
FÜLLUNG AUS GLASIONOMERZEMENT
Diese Art der Füllung ist eine PRIVATLEISTUNG und muss extra honoriert werden. Für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre ist es jedoch wie bisher eine KASSENLEISTUNG und wird nicht extra verrechnet. Diese Art der Versorgung stellt bei kleineren Defekten eine dauerhafte Lösung dar.
FÜLLUNG AUS COMPOSIT
Diese Art der Füllung, auch als weiße Füllung bekannt, ist eine dauerhaft haltbare, hochwertige Füllung aus Kunststoff und wie bisher eine PRIVATLEISTUNG.
INLAYS / ONLAYS / KRONEN
Inlays, Onlays sowie Kronen aus Kunststoff, Keramik oder Gold stellen eine bekannt hochwertige Versorgung dar und sind eine PRIVATLEISTUNG und daher extra zu honorieren.
Falls Sie sich dafür entscheiden, eine Privatleistung in Anspruch zu nehmen, können Sie in weiterer Folge die Privathonorarnote mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen (postalisch oder digital via www.mei-nesv.at).